Die Nichtbeachtung gerichtlicher und behördlicher Fristen kann zu Rechtsnachteilen bis zum Rechtsverlust führen. – Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihren Rechtsanwalt! Beachten Sie als Empfänger einer amtlichen Zustellung auch unbedingt den auf dem Umschlag angebrachten „Wichtigen Hinweis“. Insbesondere bewahren Sie auch den gelben Umschlag auf und übergeben Sie diesen Ihrem Rechtsanwalt mit den darin enthaltenen Schriftstücken. |
Was kosten anwaltliche Leistungen?
Die Bundesrechtsanwaltskammer meint: "Guter Rat ist nicht umsonst. Doch die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt." - mehr (Externer Link - BRAK)
Was tun nach einem Verkehrsunfall? - mehr
Weitergehende Hinweise zur Unfallschadenregulierung finden Sie unten.
Nachfolgend finden Sie weitere Hinweise und einige Tipps zu rechtlichen Fragen.
Arbeitsrecht
Bei Erhalt einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses besteht sofortiger Handlungsbedarf! Es gilt in der Regel eine äußerst kurze Klagefrist! mehr
Familienrecht
Wenn Eheleute während der Ehe bereits zuvor entstandene Verbindlichkeiten eines Ehegatten zurückführen, kommen im Scheidungsfall Zugewinnausgleichsansprüche in Betracht.
Mietrecht
Sowohl Vermieter als auch Mieter unterschätzen häufig die Unwirksamkeitsfolgen, die durch das Einfügen eigener Klauseln in Formularmietverträge entstehen können.
Verkehrsrecht
Achten Sie als Unfallgeschädigter darauf, dass bei der Regulierung anfallende Belege auf Sie und nicht etwa auf von Ihnen beauftragte Familienangehörige ausgestellt werden.
Unfallgeschädigte, die als Mitfahrer im Fahrzeug des Unfallverursachers verletzt werden, übersehen häufig ihre Ansprüche gegen dessen Haftpflichtversicherung.
Unfallverursacher unterschätzen häufig die Mithaftung des Unfallgegners aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Bei Inanspruchnahme der Kaskoversicherung kann diese trotz Selbstbeteiligung zu einer vollständigen Regulierung des Schadens am eigenen Fahrzeug führen.
Tipp: Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wird, erhalten Sie von den Beamten regelmäßig eine Unfallkarte mit den Daten des Unfallgegners. Bewahren Sie diese auf und geben Sie diese Ihrem Rechtsanwalt. Sofern Sie keine Unfallkarte erhalten sollten, insbesondere weil der Unfall nicht polizeilich aufgenommen wird, versäumen Sie keinesfalls, das amtliche Kennzeichen des unfallgegnerischen Kraftfahrzeugs zu vermerken. Über das amtliche Kennzeichen ist dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer leicht zu ermitteln, so dass Ihr Schaden ohne Verzögerung bei dem richtigen Ansprechpartner geltendgemacht werden kann.
"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln." (Oberlandesgericht Frankfurt a. M. - Urteil vom 02.12.2014, Aktenzeichen: 22 U 171/13) |
Sonstige Hinweise
Bitte sprechen Sie frühzeitig an, wenn Sie mittellos sind! – Gegebenenfalls informieren wir Sie über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Prozess-/Verfahrenskostenhilfe. mehr
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